Ratgeber · Wert & Markt

Warum der Bodenrichtwert nicht der Kaufpreis Ihres Grundstücks ist

Was der Gutachterausschuss im Kreis Olpe zum 1. Januar 2026 beschlossen hat, wie die Werte von Olpe bis Kirchhundem liegen, warum Kaufpreise 2025 im Schnitt 10 % darüber lagen — und wie Sie vom Richtwert zum Wert Ihres Grundstücks kommen.

Inhalt · 10 Abschnitte
  1. 1Ein Wert für ein gedachtes Grundstück
  2. 2Wer den Wert macht und woraus
  3. 3Die Werte im Kreis Olpe 2026
  4. 4Die Kürzel lesen wie ein Sachverständiger
  5. 5Was Käufer 2025 tatsächlich zahlten
  6. 6Vom Richtwert zum Wert Ihres Grundstücks
  7. 7Wo der Richtwert für das Finanzamt bindend ist
  8. 8Wo Sie den Wert finden und was er kostet
  9. Fazit
  10. Quellen

Jedes Grundstück im Kreis Olpe liegt in einer Bodenrichtwertzone, und für jede Zone steht seit dem 1. Januar 2026 ein neuer Wert in Euro je Quadratmeter fest — kostenlos abrufbar für jedermann. Wer dieses Frühjahr Erbschaftsteuer berechnet, eine Baulücke verkauft oder den Grundsteuerbescheid nachrechnet, stößt auf diese Zahl. Und fast immer wird sie falsch gelesen: als Preis. Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnitt für ein gedachtes Grundstück in einer ganzen Lage, nicht der Wert Ihrer Parzelle. 2025 zahlten Käufer im Kreis Olpe im Mittel 10 % mehr als der Richtwert, in der Stadt Olpe 43 % mehr, in Finnentrop 1 % weniger. Dieser Ratgeber erklärt, wie der Wert entsteht, wo er im Kreis liegt, was seine Kürzel bedeuten, wo er für das Finanzamt bindend ist — und wo er nur der Anfang einer Rechnung ist.

113 €/m²
zahlten Käufer 2025 im Schnitt für Wohnbauland im Kreis Olpe
+10 %
lagen die Kaufpreise 2025 über den Bodenrichtwerten — in Olpe +43 %
35 €/m²
durchschnittliche Erschließungskosten, die im Richtwert „ebf" bereits enthalten sind
1.1.2022
Stichtag des Richtwerts, der für die Grundsteuer bis zur nächsten Hauptfeststellung gilt

1Ein Wert für ein gedachtes Grundstück

Das Baugesetzbuch gibt die Aufgabe vor: „Auf Grund der Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (Bodenrichtwerte)", und zwar in Zonen, „die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen" (§ 196 Abs. 1 BauGB). Die Immobilienwertermittlungsverordnung macht daraus eine präzise Definition: Der Bodenrichtwert „ist bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche des Bodenrichtwertgrundstücks", und dieses Bodenrichtwertgrundstück „ist ein unbebautes und fiktives Grundstück, dessen Grundstücksmerkmale weitgehend mit den vorherrschenden grund- und bodenbezogenen wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen" der Zone übereinstimmen. „Je Bodenrichtwertzone ist ein Bodenrichtwert anzugeben. Bodenrichtwertspannen sind nicht zulässig" (§ 13 ImmoWertV).

Drei Dinge folgen daraus. Erstens gilt der Wert für ein Grundstück, das es so nicht gibt — ein Musterstück mit den typischen Merkmalen der Lage. Zweitens gilt er auch für bebaute Grundstücke, aber so, „als wäre der Boden unbebaut" (§ 196 Abs. 1 Satz 2 BauGB): Das Haus spielt keine Rolle, nur der Grund darunter. Drittens darf die Zone Grundstücke enthalten, die vom Musterstück abweichen; die Verordnung erlaubt innerhalb einer Zone lagebedingte Wertunterschiede von bis zu 30 % (§ 15 Abs. 1 ImmoWertV). Der Gutachterausschuss im Kreis Olpe schreibt es in seinem Marktbericht so: Die Richtwerte „stellen weiterhin lediglich Durchschnittswerte für gebietstypische Grundstücke dar. Sie berücksichtigen mithin nicht die besonderen wertbeeinflussenden Eigenschaften einzelner Grundstücke". Und: Sie haben „keine bindende Wirkung, so dass aus ihnen keine Rechtsansprüche abgeleitet werden können. Ebenso wenig wird durch die Zuordnung eines Grundstückes zu einer entsprechenden Bodenrichtwertzone Baurecht begründet."

Kein Preis, kein Verkehrswert, kein Baurecht

Der Bodenrichtwert ist eine Durchschnittsgröße für die Lage. Er sagt nichts über Zuschnitt, Hanglage, Baulasten, Altlasten oder darüber, ob auf der Fläche überhaupt gebaut werden darf. Ein Grundstück in einer 150-€-Zone kann 100 € oder 200 € je Quadratmeter wert sein — beides ist innerhalb der Regeln. Wer den Richtwert mit der Fläche multipliziert, hat einen Ausgangswert, keinen Verkehrswert im Sinne von § 194 BauGB. Der entsteht erst durch die Anpassung an das konkrete Grundstück (§ 26 Abs. 2 und § 40 ImmoWertV) — und beim bebauten Grundstück durch die Bewertung des Gebäudes dazu.

2Wer den Wert macht und woraus

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Olpe, ein ehrenamtliches Gremium aus Sachverständigen mit einer Geschäftsstelle im Kreishaus. Seine Rohstoffquelle ist die Kaufpreissammlung: Jeder Notar muss „jeden Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt … zu übertragen", in Abschrift an den Ausschuss senden (§ 195 Abs. 1 BauGB). 2025 waren das im Kreis Olpe 1.291 Verträge, davon 81 über Wohnbauland für den individuellen Wohnungsbau. Diese 81 Verkäufe sind die Grundlage für die Fortschreibung der Wohnbaulandwerte — verteilt auf sieben Städte und Gemeinden und mehrere hundert Zonen. Bei der Bodenrichtwertermittlung sitzt „ein Bediensteter der zuständigen Finanzbehörde mit Erfahrung in der steuerlichen Bewertung" mit am Tisch (§ 192 Abs. 3 BauGB).

Stadt/GemeindeVerkäufe Wohnbauland 2025Kaufpreis zu RichtwertAnteil öffentlicher Verkäufer
Attendorn251,0440 %
Wenden231,208 %
Kirchhundem101,120 %
Finnentrop80,9975 %
Olpe71,4314 %
Drolshagen71,0042 %
Lennestadt11,04100 %
Kreis Olpe gesamt811,1040 %

Grundstücksmarktbericht 2026 des Gutachterausschusses Kreis Olpe, Abschnitt 4.7.5: Abweichung der tatsächlichen Kaufpreise für Wohnbauland 2025 von den Bodenrichtwerten. 1,10 bedeutet: Die Kaufpreise lagen im Mittel 10 % über dem Richtwert.

Die Tabelle zeigt die Grenzen der Statistik: In Lennestadt gab es 2025 einen einzigen auswertbaren Verkauf, in Olpe sieben. Für solche Gebiete erlaubt die Verordnung ausdrücklich, „Kaufpreise und Bodenrichtwerte aus vergleichbaren Gebieten oder aus vorangegangenen Jahren" heranzuziehen (§ 14 Abs. 2 ImmoWertV). Der Ausschuss selbst warnt, die Abweichungen könnten „nicht als flächendeckende Preisveränderung verstanden werden, zumal die Anzahl der Verkaufsfälle in den Städten und Gemeinden stark voneinander abweicht". Aufschlussreich ist die letzte Spalte: 40 % der Bauplätze kamen 2025 von den Kommunen selbst, in Finnentrop drei von vier. Wo die Gemeinde Baugebiete erschließt und zu festen Preisen abgibt, prägt sie den Richtwert mit — und der freie Markt bewegt sich darüber.

Der Turnus ist in Nordrhein-Westfalen strenger als im Bund. Das Baugesetzbuch verlangt Bodenrichtwerte „jeweils zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres" (§ 196 Abs. 1 Satz 5 BauGB); die Landesverordnung schreibt vor, dass sie „jährlich, bezogen auf den 1. Januar des laufenden Jahres … zonal und flächendeckend ermittelt" und „bis zum 31. März" in das Informationssystem BORIS geliefert werden (§ 37 Abs. 1 GrundWertVO NRW). Der Wert, den Sie heute abrufen, ist also der Stand vom 1. Januar 2026, beschlossen im Februar und veröffentlicht im Frühjahr. Er beschreibt den Markt des Jahres 2025 — nicht den Tag Ihres Verkaufs.

3Die Werte im Kreis Olpe 2026

Das Kreisgebiet ist in rund 1.500 Bodenrichtwertzonen aufgeteilt, gut 1.100 davon für baureifes Land. Für den Überblick veröffentlicht der Gutachterausschuss gebietstypische Werte, gestaffelt nach Ortskernen und dörflichen Lagen und jeweils nach guter, mittlerer und mäßiger Lage. Sie zeigen die Spreizung im Kreis: Zwischen einer guten Lage im Olper Ortskern und einer mäßigen dörflichen Lage in Kirchhundem liegt fast der Faktor sechs.

Stadt/GemeindeOrtskern gut / mittel / mäßigDörfliche Lagen gut / mittel / mäßigWohnen im ortsnahen Außenbereich
Olpe230 / 150 / 105 €120 / 90 / 70 €56 €
Attendorn220 / 145 / 100 €130 / 100 / 60 €48 €
Drolshagen130 / 110 / 90 €100 / 70 / 60 €48 €
Wenden130 / 100 / 80 €110 / 80 / 60 €48 €
Lennestadt115 / 90 / 65 €95 / 65 / 50 €40 €
Finnentrop110 / 90 / 65 €90 / 70 / 55 €44 €
Kirchhundem80 / 60 / 50 €60 / 50 / 40 €32 €

Gebietstypische Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen in €/m², Grundstücksmarktbericht 2026 (Abschnitt 4.7.4) und Örtliche Fachinformationen zum Stichtag 1. Januar 2026. Werte für Wohnen in kleinen Ortslagen ohne Infrastruktur liegen bei 80 % der dörflichen Lagen.

Für landwirtschaftliche Flächen gelten je Gemeinde eigene Richtwerte zwischen 1,80 €/m² in Kirchhundem und 2,50 €/m² in Attendorn, Drolshagen und Wenden; für Wald ohne Aufwuchs gilt kreisweit 0,80 €/m². Hofstellen, gewerbliche Einzellagen und einzelne Wohnhäuser im Außenbereich werden mit 20 €/m² für die ersten 3.000 m² angesetzt, darüber hinaus mit 15 bis 20 €/m². Gewerbeland kostet je nach Kommune 17 bis 60 €/m² — das obere Ende in Olpe, das untere in Kirchhundem.

Bauland für Ein- und Zweifamilienhäuser, mittlere Wohnlage 2025 — Bodenrichtwert in €/m² Region Düsseldorf 526 Region Bonn 428 Ruhrgebiet 287 Region Köln 287 Niederrhein 206 Münsterland 200 Ostwestfalen-Lippe 148 Kreis Olpe 112 Sauer- und Siegerland 106 Regionen nach Grundstücksmarktbericht NRW 2026 (Abb. 4-7); Kreis Olpe: Mittel der gebietstypischen Werte mittlerer Lage (Abb. 4-3). Kreisfreie Städte liegen höher: Düsseldorf 1.100 €/m², Köln 840 €/m², Münster 760 €/m² in mittlerer Wohnlage.
Der Kreis Olpe liegt mit 112 €/m² im Landesvergleich am unteren Ende — knapp über dem Schnitt der Region Sauer- und Siegerland und bei einem Fünftel der Region Düsseldorf. Quelle: Oberer Gutachterausschuss NRW, Grundstücksmarktbericht 2026.
Drei Regionen im Kreis Olpe

Für seine Statistik teilt der Gutachterausschuss den Kreis nach dem Richtwertniveau in drei Regionen: Region I mit Olpe und Attendorn, Region II mit Wenden, Drolshagen und Lennestadt, Region III mit Kirchhundem und Finnentrop. Dieselbe Einteilung liegt seit 2025 den Immobilienrichtwerten für Häuser und Wohnungen zugrunde. Wer ein Grundstück in Region III mit einem Verkauf aus Region I vergleicht, vergleicht zwei Märkte. Der Landesbericht ordnet den gesamten Kreis der Region Sauer- und Siegerland zu, deren mittlere Wohnlagen 2025 um 4 % zulegten; der Bodenpreisindex des Kreises Olpe steht mit 123 Punkten (2010 = 100) unter seinem Hoch von 127 aus dem Jahr 2023.

4Die Kürzel lesen wie ein Sachverständiger

Wer in BORIS auf eine Zone klickt, sieht mehr als eine Zahl. Die Verordnung verlangt, dass zum Richtwertgrundstück „der Entwicklungszustand und die Art der Nutzung" dargestellt werden, dazu weitere Merkmale, „wenn sie wertbeeinflussend sind", etwa das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, Grundstücksgröße und -tiefe; „bei baureifem Land gehört zu den darzustellenden Grundstücksmerkmalen zusätzlich stets der beitragsrechtliche Zustand" (§ 16 Abs. 2 ImmoWertV). Die Abkürzungen sind bundeseinheitlich in Anlage 5 der Verordnung festgelegt.

B, R, E — der Entwicklungszustand

„B" steht für baureifes Land, „R" für Rohbauland, „E" für Bauerwartungsland, „LF" für Land- und Forstwirtschaft, „SF" für sonstige Flächen. Im Kreis Olpe tragen über 1.100 Zonen ein „B". Bauerwartungs- und Rohbauland wird deduktiv aus dem baureifen Wert abgeleitet, „unter Berücksichtigung der Wartezeit in Verbindung mit einem Realisierungsrisiko" (§ 42 ImmoWertV) — der Sprung von „E" zu „B" ist der größte Wertsprung, den ein Grundstück machen kann.

W, WA, MI, GE — die Art der Nutzung

Die Nutzungsart folgt der Baunutzungsverordnung: „W" Wohnbaufläche, „WA" allgemeines Wohngebiet, „WR" reines Wohngebiet, „MI" Mischgebiet, „MD" Dorfgebiet, „GE" Gewerbegebiet. Die Geschosszahl steht in römischen Ziffern, „II" heißt zweigeschossig. Ergänzungen wie „EFH" oder „MFH" nennen den typischen Gebäudetyp. Ein Grundstück, das anders genutzt wird als das Richtwertgrundstück, ist gesondert zu bewerten; für Sonder- und Gemeinbedarfsflächen setzt der Kreis Olpe 40 % des umgebenden Niveaus an.

ebf und ebp — die Erschließung

„ebf" heißt erschließungsbeitragsfrei: Straße, Kanal und Wasser sind im Wert enthalten. „ebp" heißt beitragspflichtig: Die Gemeinde kann noch Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. BauGB und Anschlussbeiträge nach § 8 KAG NRW verlangen. Der Kreis Olpe rechnet dafür mit durchschnittlich 35 €/m²; die Gemeinde trägt davon „mindestens 10 vom Hundert" selbst (§ 129 Abs. 1 BauGB). Nur wenige Zonen im Kreis sind noch als „ebp" ausgewiesen, etwa in Benolpe, Möllmicke und Altenhundem.

Die Größe, für die der Wert gilt

Der Gutachterausschuss weist seinen Richtwertgrundstücken keine feste Größe zu; die Werte gelten „im Allgemeinen für Grundstücke mit einer Größe von 300 – 1.000 m²". Was darüber hinausgeht, ist Hinterland und wird deutlich niedriger bewertet: „Als Faustformel gilt hier ein Betrag von 4 – 12 €/m² (max. 25 % des Bodenrichtwertes), vorausgesetzt, die Fläche ist nicht als separates Grundstück abtrennbar." Ein 2.000-m²-Grundstück ist also nicht doppelt so viel wert wie ein 1.000-m²-Grundstück in derselben Zone.

Ein Detail zur Rundung erklärt, warum die Werte so glatt aussehen: Bis 50 €/m² rundet der Ausschuss auf volle Euro, bis 250 €/m² auf 5 €, bis 500 €/m² auf 10 €. Ein Richtwert von „150" ist also nicht die Aussage, ein typisches Grundstück sei exakt 150 € je Quadratmeter wert, sondern dass es zwischen 147,50 € und 152,49 € liegt — bevor die Abweichungen des Einzelfalls überhaupt beginnen.

5Was Käufer 2025 tatsächlich zahlten

Der Bodenrichtwert läuft dem Markt naturgemäß hinterher: Er wird aus den Kaufpreisen des Vorjahres abgeleitet und gilt für das Folgejahr. Wie groß der Abstand ist, misst der Gutachterausschuss jedes Jahr mit dem „Maß der Bodenpreisänderung". 2019 lagen die Kaufpreise 12 % über den damaligen Richtwerten, 2020 20 %, 2023 15 %, 2024 17 %, 2025 noch 10 %. Der Rückgang ist keine Preissenkung, erklärt der Ausschuss, sondern eine Verschiebung: „Die im Vergleich zu 2024 niedrigeren Kaufpreise erklären sich dadurch, dass es in 2025 zahlreiche Kauffälle in einfachen und mittleren Lagen gegeben hat."

Stadt/Gemeinde202320242025
Olpe197 €172 €137 €
Wenden121 €137 €142 €
Drolshagen106 €125 €107 €
Lennestadt58 €72 €104 €
Attendorn121 €140 €101 €
Finnentrop121 €96 €92 €
Kirchhundem95 €93 €78 €
Kreis Olpe117 €115 €113 €

Durchschnittlicher Kaufpreis erschließungsbeitragsfreier Wohnbaugrundstücke in €/m² je Kalenderjahr, Grundstücksmarktbericht 2026 (Abschnitt 2.1). Die Kreiszeile umfasst Bauland zum Teil noch mit Erschließungspflicht.

Die Schwankungen von Jahr zu Jahr sind kein Marktzyklus, sondern Statistik mit kleinen Zahlen. Der Ausschuss schreibt dazu selbst: „Der Verkauf vieler Grundstücke eines Baugebietes … können die Zahlen eines Jahres erheblich verzerren. Eine zutreffende Einschätzung der Wertverhältnisse ergibt sich deshalb erst im Vergleich der Zahlen mehrerer Jahre." Lennestadt sprang von 58 auf 104 €/m², weil 2025 ein einziges, anders gelagertes Grundstück verkauft wurde; Olpe fiel von 197 auf 137 €/m², weil mehr Bauplätze außerhalb des Kerns den Besitzer wechselten. Langfristig zeigt die Indexreihe des Ausschusses eine ruhige Linie: Von 89 €/m² im Jahr 2011 stieg der durchschnittliche Bodenpreis auf 117 €/m² 2023 und 113 €/m² 2025; der Index mit Basis 1989 steht bei 330 Punkten. Die durchschnittliche Größe eines verkauften Bauplatzes lag 2025 bei 774 m².

6Vom Richtwert zum Wert Ihres Grundstücks

Die Verordnung ist eindeutig, wie ein Bodenwert entsteht: „vorrangig im Vergleichswertverfahren", und „neben oder anstelle von Vergleichspreisen kann … ein objektspezifisch angepasster Bodenrichtwert verwendet werden" (§ 40 ImmoWertV). Angepasst heißt: Der Richtwert wird auf seine Eignung geprüft und „bei etwaigen Abweichungen … an die Gegebenheiten des Wertermittlungsobjekts" angeglichen (§ 26 Abs. 2 ImmoWertV). Übersteigt das Grundstück die marktübliche Größe erheblich, wird die überschießende Fläche getrennt bewertet (§ 41 ImmoWertV). Die Rechnung für ein Grundstück im Kreis Olpe sieht deshalb selten so aus wie „Fläche mal Richtwert":

RechenschrittBeispiel Wohnbauland, dörfliche LageBetrag
Richtwertzone90 €/m², WA, II, ebf, Grundstücke 300–1.000 m²90 €/m²
Baulandfläche1.000 m² innerhalb der typischen Größe90.000 €
Hinterlandweitere 400 m², nicht abtrennbar, 8 €/m²3.200 €
Lage in der ZoneHanglage, Nordseite, ungünstiger Zuschnitt: −15 %−13.500 €
ErschließungZone „ebf", keine Beiträge offen0 €
Bodenwertvor Prüfung von Rechten, Lasten und Baugrund79.700 €

Vereinfachtes Rechenbeispiel nach §§ 26, 40 und 41 ImmoWertV und den Faustformeln des Gutachterausschusses Kreis Olpe. Der Abschlag für die Lage innerhalb der Zone ist eine sachverständige Annahme; die Verordnung lässt bis zu 30 % zu.

Die Rechnung erklärt, warum zwei Nachbarn mit demselben Richtwert unterschiedliche Preise erzielen. Der eine hat ein ebenes, rechteckiges Grundstück von 700 m² an der erschlossenen Straße; der andere 1.600 m² am Hang, davon 600 m² Böschung. Beide stehen in derselben 90-€-Zone. Der erste bekommt am Markt eher 100 €/m² für alles, der zweite 90 €/m² für den vorderen Teil und einen symbolischen Betrag für den Rest. Beim bebauten Grundstück kommt hinzu, dass der Bodenwert nur ein Baustein des Sachwerts ist: Bei einem Haus von 1965 auf 800 m² in einer 75-€-Zone stecken 60.000 € Bodenwert in einem Verkehrswert von vielleicht 290.000 € — der Rest ist Gebäude, Außenanlagen und Marktanpassung. Wer beim Hausverkauf den Bodenrichtwert im Kopf hat, hat ein Fünftel der Rechnung im Kopf.

7Wo der Richtwert für das Finanzamt bindend ist

So unverbindlich der Bodenrichtwert am Markt ist, so verbindlich ist er im Steuerrecht. Bei der Grundsteuer ermittelt sich der Wert unbebauter Grundstücke „regelmäßig durch Multiplikation ihrer Fläche mit dem jeweiligen Bodenrichtwert", und Abweichungen zwischen Richtwertgrundstück und dem konkreten Grundstück werden — bis auf Entwicklungszustand und Nutzungsart — „nicht berücksichtigt" (§ 247 Abs. 1 BewG). Maßgeblich ist nicht der aktuelle Wert, sondern der zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 (§ 247 Abs. 2 BewG); der nächste Hauptfeststellungszeitpunkt liegt nach dem Sieben-Jahres-Turnus des § 221 BewG auf dem 1. Januar 2029. BORIS zeigt deshalb zu jeder Zone im Kreis Olpe zwei Werte: den aktuellen und den steuerlich maßgeblichen vom 1. Januar 2022. Auch beim bebauten Wohngrundstück steckt dieser Richtwert im Grundsteuerwert, als abgezinster Bodenwert im Ertragswertverfahren (§§ 252, 257 BewG).

Seit dem Jahressteuergesetz 2024 gibt es dagegen ein Ventil: Der niedrigere gemeine Wert ist anzusetzen, „wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass der … ermittelte Grundsteuerwert erheblich von dem gemeinen Wert … abweicht. Davon ist auszugehen, wenn der Grundsteuerwert den nachgewiesenen gemeinen Wert um mindestens 40 Prozent übersteigt" (§ 220 Abs. 2 BewG). Nordrhein-Westfalen hatte dieselbe 40-%-Regel schon 2024 in sein Grundsteuerhebesatzgesetz geschrieben. Der Nachweis läuft über ein Gutachten des Gutachterausschusses oder eines öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen — oder über einen Kaufpreis „innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt".

Bei Erbschaft und Schenkung gilt für den Bodenwert derselbe Grundsatz: „Bei der Wertermittlung ist stets der Bodenrichtwert anzusetzen, der vom Gutachterausschuss zuletzt vor dem Bewertungsstichtag zu ermitteln war" (§ 179 BewG). Wer im Herbst 2026 erbt, erbt zum Richtwert vom 1. Januar 2026. Für Häuser und Wohnungen greift das Finanzamt daneben auf die Vergleichspreise und Vergleichsfaktoren des Gutachterausschusses zurück — im Kreis Olpe seit 2025 auf die Immobilienrichtwerte. Auch hier steht dem Steuerpflichtigen der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts durch Gutachten offen (§ 198 BewG).

8Wo Sie den Wert finden und was er kostet

„Die Bodenrichtwerte sind zu veröffentlichen … Jedermann kann von der Geschäftsstelle Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen" (§ 196 Abs. 3 BauGB). In Nordrhein-Westfalen geschieht das über BORIS-NRW, das Bodenrichtwertinformationssystem des Landes, in dem alle 72 Gutachterausschüsse ihre Werte einheitlich darstellen. Adresse eingeben, Zone anklicken, Detailansicht lesen: Dort stehen Richtwert, Stichtag, Nutzungsart, beitragsrechtlicher Zustand, der steuerliche Wert vom 1. Januar 2022 und ein Link zu den „Örtlichen Fachinformationen" des Kreises Olpe als PDF. Die Daten stehen unter der Datenlizenz Deutschland Zero und dürfen ohne Einschränkung genutzt werden; das gilt auch für den jährlichen Grundstücksmarktbericht.

Das beantwortet BORIS kostenlos

  • Richtwert der Zone zum 1. Januar 2026 in €/m² und die Werte der Vorjahre
  • Entwicklungszustand, Art und Maß der Nutzung, Geschosszahl des Richtwertgrundstücks
  • ob der Wert erschließungsbeitragsfrei („ebf") oder -pflichtig („ebp") gilt
  • den steuerlich maßgeblichen Richtwert vom 1. Januar 2022 für die Grundsteuer
  • die Örtlichen Fachinformationen mit Regionen, Außenbereichswerten und Hinterlandregel
  • die Immobilienrichtwerte für Häuser und Wohnungen samt Preiskalkulator

Das beantwortet der Richtwert nicht

  • ob Ihr Grundstück Baurecht hat — das steht im Bebauungsplan oder in § 34 BauGB
  • ob Baulasten, Leitungsrechte oder Altlasten den Wert mindern
  • wie Zuschnitt, Hanglage und Himmelsrichtung Ihres Grundstücks zu bewerten sind
  • was ein Käufer heute zahlt — der Wert beschreibt den Markt des Vorjahres
  • wie viel das Haus auf dem Grundstück wert ist
  • ob Sie im Einzelfall die 30-%-Spanne der Zone nach oben oder unten ausschöpfen

Wer mehr braucht als den Abruf, wendet sich an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kreishaus, Westfälische Straße 75 in Olpe. Der automatisierte Abruf ist gebührenfrei; eine schriftliche Auskunft durch Personal wird nach Zeitgebühr mit 27 € je angefangener Viertelstunde abgerechnet, Auskünfte aus der Kaufpreissammlung mit nicht anonymisierten Fällen kosten eine Pauschale von 40 € plus 100 € für bis zu 50 Kauffälle. Ein Verkehrswertgutachten des Ausschusses kostet bei Werten bis eine Million Euro 0,2 % des Werts zuzüglich 1.400 €, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer — für ein Grundstück von 80.000 € also 1.560 € netto.

Fazit

Der Bodenrichtwert ist nicht der Kaufpreis Ihres Grundstücks, sondern der Durchschnitt einer Lage für ein Grundstück, das es so nicht gibt. Im Kreis Olpe reicht die Spanne 2026 von 32 €/m² im Außenbereich von Kirchhundem bis 230 €/m² im Olper Ortskern, und der Markt lag 2025 im Mittel 10 % darüber — in Olpe 43 %, in Finnentrop darunter. Für Grundsteuer und Erbschaftsteuer ist der Wert bindend, am Markt ist er der Anfang einer Rechnung: Zone, Größe, Hinterland, Erschließung, Lage in der Zone. Wer ein Grundstück oder ein Haus im Kreis Olpe verkauft, sollte den Richtwert kennen — und wissen, was noch dazukommt.

Was ist Ihr Grundstück im Kreis Olpe wirklich wert?

Die Express-Einschätzung vor Ort ordnet Ihr Grundstück oder Haus innerhalb seiner Richtwertzone ein — Zuschnitt, Lage, Erschließung, Bebaubarkeit — kostenlos und ohne Auftrag. Die ausführliche Wertermittlung mit Bodenwert, Gebäudewert und Marktanpassung ist im Maklerauftrag enthalten.

Express-Einschätzung anfragen →
Quellen
  • Baugesetzbuch (BauGB), §§ 127–129, 192, 193, 195, 196, 199, Fassung vom 23. Juli 2026 — gesetze-im-internet.de
  • Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021), §§ 13–16, 26, 40–42, Anlage 5 (Katalog der Grundstücksmerkmale, Kürzel ebf/ebp) — gesetze-im-internet.de
  • Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW) vom 8. Dezember 2020, §§ 3, 12, 37, 38, Fassung ab 22. Juni 2021 — recht.nrw.de
  • Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Olpe, „Grundstücksmarktbericht 2026", 27. April 2026, Abschnitte 2.1, 3.1, 4.1, 4.3–4.7 — gars.nrw
  • Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Olpe, „Örtliche Fachinformationen zu den Bodenrichtwerten", Stichtag 1. Januar 2026 (Erschließungskosten, Hinterland, Regionen, Außenbereichswerte) — boris.nrw.de
  • Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Nordrhein-Westfalen, „Grundstücksmarktbericht 2026 Nordrhein-Westfalen", September 2026, S. 73, 79, 82–83, 86, 105 — boris.nrw.de
  • Oberer Gutachterausschuss NRW, Open-Data-Datensatz „Bodenrichtwerte NRW" (Stichtag 1. Januar 2026, Datenlizenz Deutschland Zero 2.0); Zonenzahlen für den Kreis Olpe als eigene Auswertung des Datensatzes — opengeodata.nrw.de
  • Bewertungsgesetz (BewG), §§ 179, 183, 198, 220, 221, 247, 252, 257, 266; Jahressteuergesetz 2024 vom 2. Dezember 2024, BGBl. 2024 I Nr. 387, Art. 35 — gesetze-im-internet.de
  • Nordrhein-Westfalens Grundsteuerhebesatzgesetz (NWGrStHsG) vom 5. Juli 2024, GV. NRW. S. 490, § 2 — recht.nrw.de
  • Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW (VermWertKostO NRW), Fassung ab 1. Januar 2026, § 2 Abs. 4 und 7, Tarifstellen 5.1.1, 5.3.1, 5.3.2 — recht.nrw.de
  • Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), § 8, Fassung ab 1. Januar 2024 — recht.nrw.de
  • HOPPE®, „Maklerleistungen und Provision" (Wertermittlung im Leistungsumfang) — hoppe.immo

Dieser Ratgeber wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und dient ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information. Bodenrichtwerte sind Durchschnittswerte des Gutachterausschusses und haben keine bindende Wirkung; die Rechenbeispiele sind vereinfacht und ersetzen keine Wertermittlung im Einzelfall. Der Text stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar und ersetzt nicht die Prüfung durch Sachverständige, Rechtsanwalt oder Steuerberater. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität sowie für Entscheidungen auf Basis dieses Dokuments wird — soweit gesetzlich zulässig — keine Haftung übernommen. Stand: 21. September 2026 · © 2026 hoppe.immo.