§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Maklerverträge zwischen HOPPE®, Inhaber Darius Hoppe, Olper Hütte 5b, 57462 Olpe (nachfolgend „Makler") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Sie gelten ergänzend zum jeweiligen Maklervertrag. Weichen die Vereinbarungen im Maklervertrag von diesen AGB ab, geht der Maklervertrag vor.
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Makler ihrer Geltung in Textform zustimmt.
§ 2 Gegenstand der Tätigkeit
(1) Der Makler wird für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder für die Vermittlung von Kaufverträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnungs- und Teileigentum tätig.
(2) Die Vermittlung von Miet- und Pachtverträgen ist nicht Gegenstand dieser AGB.
(3) Rechts- und Steuerberatung schuldet der Makler nicht. Er weist auf erkennbaren Beratungsbedarf hin; die Beratung selbst erfolgt durch Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.
§ 3 Zustandekommen des Maklervertrags
(1) Der Maklervertrag kommt durch übereinstimmende Erklärungen von Auftraggeber und Makler zustande.
(2) Betrifft der Maklervertrag den Kauf oder Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses und ist der Käufer Verbraucher, bedarf der Maklervertrag nach § 656a BGB der Textform. Eine mündliche Vereinbarung ist in diesem Fall unwirksam.
(3) Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erteilung des Auftrags berechtigt ist. Bei mehreren Eigentümern oder einer Erbengemeinschaft ist der Auftrag von allen Berechtigten oder von einer bevollmächtigten Person zu erteilen.
§ 4 Leistungen des Maklers
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Maklervertrag. Sie können insbesondere umfassen: Wertermittlung mit Besichtigung, Beschaffung der erforderlichen Unterlagen, Beschaffung des Energieausweises, Aufbereitung und Präsentation der Immobilie, Veröffentlichung auf Immobilienportalen, Prüfung und Auswahl von Interessenten einschließlich Bonitätsprüfung, Durchführung von Besichtigungen, Preisverhandlung, Vorbereitung und Begleitung des Kaufvertrags und des Notartermins sowie die Begleitung der Übergabe.
(2) Der Makler bestimmt Art und Weise seiner Tätigkeit im Rahmen der mit dem Auftraggeber abgestimmten Vermarktungsstrategie nach pflichtgemäßem Ermessen. Er darf Dritte hinzuziehen.
(3) Ein bestimmter Vermarktungserfolg, ein bestimmter Kaufpreis oder eine bestimmte Vermarktungsdauer werden nicht geschuldet.
§ 5 Provision
(1) Der Provisionsanspruch entsteht nach § 652 BGB, wenn der Hauptvertrag infolge des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers zustande kommt. Kommt kein Kaufvertrag zustande, entsteht keine Provision.
(2) Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem Maklervertrag. Sie berechnet sich vom beurkundeten Kaufpreis und versteht sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die Provision ist mit dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags verdient und fällig und innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.
(4) Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn statt des vorgesehenen Vertrags ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande kommt oder der Vertrag mit einer Person geschlossen wird, die dem Auftraggeber vom Makler nachgewiesen wurde und ihm ohne den Nachweis nicht bekannt gewesen wäre.
(5) Kosten der Vermarktung und ihrer Vorbereitung trägt der Makler, soweit der Maklervertrag nichts anderes bestimmt; eine gesonderte Aufwandsentschädigung wird nicht berechnet.
§ 6 Tätigkeit für beide Seiten, Verteilung der Provision
(1) Der Makler darf für beide Seiten tätig werden (Doppeltätigkeit). Er zeigt dies beiden Parteien an und wahrt die Interessen beider Seiten.
(2) Wird der Makler beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher für beide Seiten tätig, kann er sich nach § 656c BGB die Provision nur von beiden Parteien in gleicher Höhe versprechen lassen. Ein Erlass gegenüber einer Partei wirkt auch gegenüber der anderen.
(3) Verpflichtet sich in derselben Fallgruppe allein der Verkäufer zur Zahlung, kann eine Vereinbarung mit dem Käufer über die Übernahme eines Anteils nach § 656d BGB nur wirksam getroffen werden, soweit der Verkäufer mindestens den gleichen Anteil trägt; die Zahlung des Käufers wird erst fällig, wenn der Verkäufer die Zahlung seines Anteils nachgewiesen hat.
(4) Ein käuferprovisionsfreier Verkauf ist im Einzelfall möglich. In diesem Fall besteht der Maklervertrag allein mit der Verkäuferseite; die Vergütung wird dort gesondert vereinbart.
§ 7 Vorkenntnis
(1) War dem Auftraggeber die nachgewiesene Gelegenheit bereits bekannt, hat er dies dem Makler unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Nachweises, in Textform unter Angabe der Quelle mitzuteilen.
(2) Unterbleibt die Mitteilung, gilt die Gelegenheit als vom Makler nachgewiesen.
§ 8 Vertraulichkeit und Weitergabeverbot
(1) Exposés, Objektnachweise und sonstige objektbezogene Informationen des Maklers sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Er behandelt sie vertraulich und gibt sie ohne vorherige Zustimmung des Maklers in Textform nicht an Dritte weiter.
(2) Gibt der Auftraggeber Informationen entgegen Absatz 1 weiter und kommt der Hauptvertrag mit dem Dritten zustande, schuldet der Auftraggeber dem Makler Schadensersatz in Höhe der dem Makler entgangenen Provision.
(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Makler kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 9 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Makler alle für die Vermarktung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte vollständig und zutreffend zur Verfügung und teilt Änderungen unverzüglich mit. Das gilt insbesondere für Mängel, Belastungen, Rechte Dritter, Mietverhältnisse und behördliche Auflagen.
(2) Der Auftraggeber informiert den Makler unverzüglich, wenn er selbst oder ein Dritter Verkaufsverhandlungen führt oder ein Vertrag zustande kommt.
(3) Der Auftraggeber ermöglicht Besichtigungen in zumutbarem Umfang.
§ 10 Laufzeit und Beendigung
(1) Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfristen des Maklervertrags ergeben sich aus dem Maklervertrag.
(2) Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben von einer Beendigung unberührt.
§ 11 Haftung
(1) Der Makler haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Makler nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf; die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Angaben zur Immobilie beruhen auf Auskünften des Eigentümers und auf Unterlagen Dritter. Der Makler prüft sie mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, kann für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit aber nur einstehen, soweit ihn ein eigenes Verschulden trifft.
(4) Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 12 Datenschutz
(1) Der Makler verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der Auftragserfüllung. Einzelheiten, Rechtsgrundlagen und Ihre Rechte als betroffene Person stehen in der Datenschutzerklärung.
(2) Der Makler unterliegt den Sorgfalts- und Aufzeichnungspflichten des Geldwäschegesetzes und ist insbesondere verpflichtet, die Vertragsparteien zu identifizieren.
§ 13 Streitbeilegung
(1) Der Makler ist Mitglied des Immobilienverbands Deutschland (IVD) und nimmt am Streitbeilegungsverfahren des Ombudsmanns Immobilien IVD/VPB teil (§ 36 VSBG). Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist der Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und -verwaltung, Littenstraße 10, 10179 Berlin, www.ombudsmann-immobilien.net.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Maklers.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Maklervertrags bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Diese Belehrung gilt, wenn Sie Verbraucher sind und der Maklervertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (Telefon, E-Mail, Internet) oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen wurde.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (HOPPE, Inhaber Darius Hoppe, Olper Hütte 5b, 57462 Olpe, Telefon 02761 / 535 93 70, E-Mail [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten abgedruckte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)