Jedes Haus hat eine Seite, die mehr aushalten muss als die anderen: die Wetterseite. Sie fängt Wind und Schlagregen ab — und verrät bei genauem Hinsehen viel über Zustand und Wert einer Immobilie. Im Sauer- und Siegerland fällt gut ein Viertel mehr Regen als im Landesdurchschnitt, und die Norm stuft die Region in die höchste Schlagregenbeanspruchung ein. Dieser Ratgeber bündelt Messwerte, Normen und Rechtsprechung für Eigentümer, Käufer und Verkäufer — und erklärt, warum die graue Plattenfassade am Westgiebel manchmal Schiefer ist und manchmal ein Asbestfall.
1Was die Wetterseite ist — und was nicht
Der Deutsche Wetterdienst definiert die Wetterseite als die Seite eines Gebäudes, „die dem Wind und dem Wetter (insbesondere dem Niederschlag) besonders ausgesetzt ist". Sie ist „daher manchmal längere Zeit feucht, der Putz verwittert schneller als auf der dem Wind und Wetter abgewandten Seite". Weil West-Wetterlagen in Deutschland häufig mit Schlechtwetter verbunden sind, ist die Wetterseite in aller Regel die West- bis Südwestseite. Der Punkt, den viele unterschätzen: Die Wetterseite ist nicht automatisch die grüne, vermooste Seite des Hauses.
- Meist Südwest bis West. Der Wind drückt den Regen direkt gegen die Fassade.
- Typische Spuren: ausgewaschene Fugen, rissiger oder abgeplatzter Putz, verwittertes Holz an Fenstern, feuchte Anschlüsse.
- Historisch die Seite, die im Sauerland verschiefert oder mit Platten bekleidet wurde.
- Oft Nord bis Nordwest. Wenig Sonne, die Fassade trocknet langsam ab.
- Grün heißt nicht zwingend „Wetterseite", sondern „trocknet schlecht" — bei gedämmten Fassaden auch bloß nächtliches Tauwasser.
- Zunächst ein Feuchte-Indikator, nicht automatisch ein Substanzschaden.
2Südwestfalen: eine Region, in der die Wetterseite zählt
An den Windmessstationen in Nordrhein-Westfalen „weht der Wind am häufigsten aus Richtung Südwest bis West" (Klimaatlas NRW). Aus dieser Richtung ziehen die feuchten Atlantiktiefs heran. Treffen sie auf Ebbegebirge und Rothaargebirge, werden sie zum Aufsteigen gezwungen — es entsteht Stauregen. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima beziffert den Jahresniederschlag im Sauer- und Siegerland für 1991–2020 auf 1.099 mm gegenüber 870 mm im Landesmittel: rund 26 % mehr, damit eine der niederschlagsreichsten Regionen Nordrhein-Westfalens.
| DWD-StationHöhe | Jahresniederschlag1991–2020 | Einordnung |
|---|---|---|
| Meinerzhagen506 m | 1.431 mm | Ebbegebirge, Südweststaunasseste Lage der Region |
| Herscheid410 m | 1.331 mm | Nordhelle-Stau |
| Kahler Asten839 m | 1.306 mm | Rothaargebirge |
| Wenden-Dörnscheid418 m | 1.271 mm | Kreis Olpe, Höhenlage |
| Winterberg-Altastenberg779 m | 1.202 mm | Hochsauerland |
| Kirchhundem-Kohlhagen420 m | 1.177 mm | Kreis Olpe |
| Siegen, Kläranlage229 m | 1.142 mm | SiegerlandSiegen-Eiserfeld: 1.063 mm |
| Attendorn-Neulisternohl298 m | 1.112 mm | Kreis OlpeAttendorn: 1.041 mm |
| Lennestadt-Bilstein320 m | 1.110 mm | Kreis OlpeLennestadt-Theten: 986 mm |
| Schmallenberg-Fleckenberg364 m | 1.097 mm | Hochsauerlandweitere Stationen 1.018–1.092 mm |
| NRW-Landesmittel | 870 mm | VergleichswertKlimaatlas NRW |
Vieljährige Mittelwerte 1991–2020 des DWD Climate Data Center, gerundet. Die Stationen Olpe (Betrieb bis 2008) und Drolshagen-Bleche (bis 2012) liegen nur für 1961–1990 vor: Olpe 1.181 mm, Drolshagen-Bleche 1.456 mm. Der Kahle Asten kam in dieser älteren Periode auf 1.476 mm — der oft zitierte Wert „1.450 mm" stammt daher.
Ein Hinweis für Hanglagen und enge Täler, wie sie in der Region häufig sind: Die Topografie lenkt den Wind um. „Tallagen führen in der Regel nicht nur zu einer Verringerung der mittleren Windgeschwindigkeit, sondern modifizieren – durch Leiteffekte – auch die Verteilung der Windrichtung" (Klimaatlas NRW). Kammlagen erreichen mittlere Windgeschwindigkeiten über 4,5 m/s, geschützte Täler unter 2 m/s. Die tatsächliche Wetterseite eines konkreten Hauses muss deshalb am Objekt geprüft werden — die Regel „Südwest bis West" ist ein sehr guter Ausgangspunkt, keine Garantie.
3Was die Norm sagt: DIN 4108-3 und die Beanspruchungsgruppe III
DIN 4108-3 („Klimabedingter Feuchteschutz") teilt Deutschland in drei Schlagregenbeanspruchungsgruppen. Die höchste, Gruppe III, gilt „für Gebiete mit Jahresniederschlagsmengen über 800 mm oder für windreiche Gebiete auch mit geringeren Niederschlagsmengen (z. B. Küstengebiete, Mittel- und Hochgebirgslagen, Alpenvorland)". Alle Messstationen in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein liegen deutlich über 800 mm und in Mittelgebirgslage — die Region gehört damit doppelt in Gruppe III. Und die Norm ergänzt: „Wenn die Beanspruchungsgruppe aus Bild 11 nicht klar hervorgeht, ist immer der höhere Wert anzunehmen."
| Gruppe | Beanspruchung | Gebiete | Anforderung an verputzte Außenwände |
|---|---|---|---|
| I | gering | unter 600 mm/a, besonders windgeschützte Lagen | Außenputz ohne besondere Anforderungen an den Schlagregenschutz |
| II | mittel | 600–800 mm/a oder windgeschützte Lagen in nasseren Gebieten | wasserabweisender Außenputz |
| III | stark | über 800 mm/a oder windreiche Gebiete, Mittel- und Hochgebirge, Küste | wasserabweisender Außenputz; alternativ hinterlüftete Bekleidung, Außendämmung, zweischaliges Verblendmauerwerk |
„Wasserabweisend" ist definiert als Wasseraufnahmekoeffizient Ww ≤ 0,5 kg/(m²·h0,5) bei gleichzeitig diffusionsoffener Ausführung (sd ≤ 2,0 m). Wände mit hinterlüfteten Bekleidungen und mit Außendämmung (WDVS) sind in allen drei Gruppen zulässig; offene Fugen zwischen Bekleidungsplatten beeinträchtigen den Regenschutz nicht (DIN 4108-3:2018-10, Abschnitte 6.2 und 6.3, Tabellen 6 und 7; aktuelle Ausgabe 2024-03).
Die eigentliche Schwachstelle sind selten die Flächen, sondern die Fugen: „Der Schlagregenschutz eines Gebäudes muss auch im Bereich der Fugen und Anschlüsse sichergestellt sein" (Abschnitt 6.4.2) — durch Dichtstoffe, Dichtbänder, Folien oder konstruktive Maßnahmen, und die Wartung der Fugen ist vorzusehen. An der Wetterseite sind Fensteranschlüsse, Rollladenkästen und Brüstungsabdeckungen die typischen Eintrittspfade. Bei einer Besichtigung ist das der erste Prüfpunkt.
4Was an einer ungeschützten Wetterseite passiert
Schlagregen ist hartnäckig: Der Wind drückt das Wasser in jede Pore, jeden Riss und jeden undichten Anschluss. Bleibt die Fassade ungeschützt, entsteht eine Kette — vom optischen Makel bis zum Substanzschaden.
„Was trocken bleibt, bleibt algen- und pilzfrei" (Merkblatt des Verbands für Dämmsysteme, Putz und Mörtel mit Fraunhofer IBP). Bewuchs signalisiert dauerhaft feuchte Oberflächen. Auf Wärmedämmverbundsystemen entsteht er nach Fraunhofer IBP vor allem durch nächtliche Unterkühlung und Tauwasser — dort ist er ein Oberflächen-, kein Substanzproblem.
Einmal eingedrungenes Wasser wandert kapillar in die Wand. Ausgewaschene Fugen und Salzausblühungen sind typische Begleiter. Nach Untersuchungen des Fraunhofer IBP verliert eine schlagregendurchfeuchtete Außenwand rund 10 % zusätzliche Wärme — etwa zur Hälfte durch die erhöhte Wärmeleitfähigkeit, zur Hälfte durch Verdunstungskühlung an der Oberfläche.
Gefriert eingelagertes Wasser, dehnt es sich aus und sprengt Putz und Stein. Besonders kritisch bei milden Wintern mit häufigem Frost-Tau-Wechsel — im Sauerland die Regel, nicht die Ausnahme.
Fenster, Verschalungen und Fachwerk an der Wetterseite vergrauen, quellen und faulen — historisch der Grund für die Verschieferung. Am Sockel belastet Spritzwasser: Nach DIN 18533 (Wassereinwirkungsklasse W4-E) ist die Abdichtung 30 cm hochzuführen und muss mindestens 15 cm über die Geländeoberfläche reichen.
Dringt Feuchtigkeit nach innen, wird die Wand zum Nährboden für Schimmel — ein Gesundheitsrisiko vor allem für Allergiker und Kinder und ein klarer Faktor in jeder Wertermittlung. Hinter frischer Farbe oder neuen Verkleidungen ist Feuchte der häufigste „versteckte Mangel" beim Hauskauf (siehe Abschnitt 5).
5Wetterseite und Immobilienwert: Was auf dem Spiel steht
Bei der Verkehrswertermittlung nach der Immobilienwertermittlungsverordnung sind „Baumängel und Bauschäden" besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale, die „durch marktübliche Zu- oder Abschläge" zu berücksichtigen sind (§ 8 Abs. 3 ImmoWertV). Bauschäden sind nach den amtlichen Anwendungshinweisen (ImmoWertA) ausdrücklich auch Beeinträchtigungen „infolge unterlassener oder nicht ordnungsgemäß ausgeführter Instandhaltung". Feste Prozentsätze schreibt die Verordnung nicht vor; die Wertminderung wird „nach Erfahrungswerten, unter Zugrundelegung von Bauteiltabellen oder unter Berücksichtigung der Schadensbeseitigungskosten" ermittelt. Für Verkäufer folgt daraus ein praktischer Rat: Wer vor dem Verkauf ein Kostenangebot für die Wetterseiten-Sanierung einholt, verhandelt mit belegten statt geschätzten Zahlen.
Verkäufer müssen bekannte erhebliche Mängel ungefragt offenlegen; ein vereinbarter Haftungsausschluss schützt bei arglistigem Verschweigen nicht (§ 444 BGB). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch Baustoffe, die zur Bauzeit üblich waren, einen offenbarungspflichtigen Mangel begründen können, wenn bei üblicher Nutzung oder üblichen Umbaumaßnahmen Gesundheitsgefahren entstehen — entschieden für Asbestzementplatten in der Fassade (Urteil vom 27. März 2009, V ZR 30/08). Umgekehrt gilt: Wer sich über die Ursache sichtbarer Feuchtigkeitsflecken nicht sicher ist und das nicht sagt, handelt noch nicht arglistig (BGH, Urteil vom 16. März 2012, V ZR 18/11). Die Grenze zwischen „sichtbar, Käufer konnte es erkennen" und „verdeckt, arglistig verschwiegen" ist scharf — der sichere Weg ist, Feuchteschäden aktiv und dokumentiert zu offenbaren. Käufer sollten gezielte Fragen schriftlich stellen und die Antworten festhalten.
6Schutz und Werterhalt: So bleibt die Wetterseite dicht
Am wirksamsten ist konstruktiver Schutz — Maßnahmen, die das Wasser gar nicht erst an die Wand lassen. Ein großzügiger Dachüberstand, Vordächer und ausreichend dimensionierte Tropfkanten (nach dem VDPM-Merkblatt 40–100 mm je nach Gebäudehöhe) verringern den Schlagregeneintrag. Die vorgehängte hinterlüftete Fassade (DIN 18516-1) ist nach DIN 4108-3 auch in Gruppe III zulässig und gilt laut dena-Gebäudeforum als robust und wenig schadensanfällig, mit berechneter Lebensdauer der meisten Komponenten von 50 Jahren und mehr. Für Putzfassaden gilt: wasserabweisend und zugleich diffusionsoffen (Ww ≤ 0,5, sd ≤ 2,0 m). Hydrophobierende Imprägnierungen lassen Wasser abperlen, sind aber kein Allheilmittel — das WTA-Merkblatt 3-17 nennt ausdrücklich Ausschlusskriterien und Schädigungspotenziale, etwa bei feuchtem oder rissigem Untergrund. Wartung heißt: Fassade vor und nach dem Winter auf Risse prüfen, Dachrinnen frei halten, Bewuchs entfernen, Fugen instand halten.
Das Sauerland gehört zum Rheinischen Schiefergebirge; Schiefer wurde hier seit dem 14. Jahrhundert abgebaut — unter anderem im Biggetal südlich von Attendorn, in Nuttlar, Bad Fredeburg und Hallenberg. Die Feuerversicherungsordnungen von 1778 bis 1816 erzwangen Schiefer statt Stroh auf den Dächern (Landschaftsverband Westfalen-Lippe). An Fassaden schützt die Verschieferung klassisch die Wetterseite — der verschieferte Westgiebel ist im Kreis Olpe eine alltägliche Beobachtung. Schiefer ist extrem langlebig — Hersteller nennen häufig mehr als 100 Jahre — und nach Entscheidung 96/603/EG der EU-Kommission ohne gesonderte Prüfung in die höchste Brandverhaltensklasse A1 (nicht brennbar) eingestuft. Eine intakte, verschieferte Wetterseite ist damit nicht nur regionaltypisch schön, sondern ein echtes Werterhaltungsargument.
7Schiefer oder Eternit? Wann die graue Plattenfassade ein Asbestfall ist
Wer in Südwestfalen Häuser anschaut, trifft an Wetterseiten häufig auf graue, schuppenartige Plattenfassaden — und nicht immer ist das Naturschiefer. Oft wurde die günstigere Alternative verbaut: Faserzementplatten („Eternit" ist ein Markenname), die in Deutschland bis zum Asbestverbot mit Asbestfasern verstärkt wurden. Seit dem 31. Oktober 1993 sind Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von Asbest in Deutschland verboten, in der EU seit 2005 (Umweltbundesamt). Die Gefahrstoffverordnung macht daraus eine Vermutungsregel: Wurde mit dem Bau nach dem 31. Oktober 1993 begonnen, kann in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest vorhanden ist (§ 11a Abs. 1 Satz 2 GefStoffV) — umgekehrt ist bei jedem Gebäude mit Baubeginn davor mit Asbest zu rechnen. Gewissheit bringt nur eine Laboranalyse.
| Merkmal | Naturschiefer | Faserzement„Eternit" |
|---|---|---|
| Material | gewachsenes Gestein | Zement mit Fasernbis 1993 mit Asbest |
| Oberfläche | leicht uneben, spaltrau, changierend | sehr gleichmäßig, glatt, oft exakt gleich dick |
| Form und Kanten | leicht unregelmäßig gespalten | maschinell exakt, identische Formate |
| Farbe | tiefes Anthrazit, metallisch schimmernd | mattes Grau, teils farbig beschichtet |
| Bruchkante | steinig, blättrig | homogen grau, betonartig |
| Alterung | bleibt jahrzehntelang stabil | wird spröde, moosig, brüchig |
Sichtmerkmale als erste Orientierung — asbesthaltiger Faserzement ist mit bloßem Auge auch für Fachleute nicht sicher zu erkennen. Verbindlich ist ausschließlich die Laboranalyse.
„Von Asbestzement und anderen fest gebundenen Asbestprodukten geht bei normaler Nutzung keine Gefahr für die Gesundheit aus, solange die Produkte in Ordnung und gebrauchstauglich sind" (Umweltbundesamt). Kritisch sind alle Arbeiten, bei denen die Platten zerstört oder bearbeitet werden: bohren, sägen, schleifen, brechen. Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien sind nach § 11 Abs. 1 GefStoffV grundsätzlich verboten; Ausnahmen gelten nur für das vollständige Entfernen, bestimmte Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten durch qualifizierte Betriebe — auch für private Haushalte (§ 11 Abs. 7).
Die Ausnahmen gelten nicht für „feste Überdeckung oder Überbauung oder Aufständerung an Asbestzementdächern, Asbestzement-Wand- und Deckenverkleidungen" und nicht für „Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten an nicht vollflächig beschichteten Asbestzementdächern und Außenwandverkleidungen aus Asbestzement" (§ 11 Abs. 3 GefStoffV). Die im Bestand verbreitete „Lösung", eine Eternit-Wetterseite mit einem WDVS zu überbauen oder sie per Hochdruckreiniger und Anstrich aufzufrischen, ist damit rechtswidrig — und schafft zugleich einen aufklärungspflichtigen Umstand.
Wer Arbeiten am Haus veranlasst, muss dem ausführenden Betrieb vor Beginn schriftlich alle vorliegenden Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe geben und das Baujahr mitteilen, bei Baujahren 1993–1996 den Baubeginn (§ 5a GefStoffV, seit 5. Dezember 2024) — auch als Privathaushalt. Eine falsche oder fehlende Baujahresangabe ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 22 Abs. 1 Nr. 1). Reichen die Angaben nicht, ist eine technische Erkundung Voraussetzung (§ 6 Abs. 2b, 2c).
Abbau und Entsorgung asbesthaltiger Platten übernehmen ausschließlich Betriebe mit Sachkunde nach TRGS 519 (Fassung 28. Februar 2025), mit Anzeige bei der Behörde eine Woche vor Beginn (§ 11a Abs. 4 GefStoffV). Entsorgt wird staubdicht verpackt, bei größeren Mengen in Big-Bags, als gefährlicher Abfall (Abfallschlüssel 17 06 05*) auf Deponien ab Klasse I. Die Kosten hängen von Fläche, Zugänglichkeit, Einhausung und Deponiegebühren ab — verbindlich nur per Angebot; danach kommt die neue Fassade obendrauf.
Für Kauf und Verkauf heißt das: Eine intakte Eternit-Fassade muss nicht sofort weg — erst wenn sie bröckelt, spröde wird oder ohnehin saniert wird, ist der fachgerechte Rückbau fällig. Aber sie ist ein aufklärungspflichtiger Umstand (BGH V ZR 30/08) und ein klarer Preis- und Verhandlungsfaktor, weil die spätere Entsorgung sicher auf den Eigentümer zukommt. Verkäufer legen bekannten Asbest ungefragt offen; Käufer fragen bei grauen Plattenfassaden aus der Zeit vor 1993 aktiv nach und holen im Zweifel eine Analyse ein.
8Klimawandel, Versicherung, Radon — drei Punkte, die dazugehören
Im Sauer- und Siegerland ist der Jahresniederschlag seit 1881–1910 um 8,4 % gestiegen — im Winter um 29,4 %, im Sommer um 6,2 % gesunken (LANUV-Factsheet, 2021). Die Zunahme trifft genau die Jahreszeit der West- und Südwestlagen mit der geringsten Trocknungsreserve. Die Projektionen bis 2100 zeigen weitere Zunahmen des Winterniederschlags. Beim Starkregen dagegen ist das Ehrlichkeitsgebot zu beachten: Das Monitoring des Klimaatlas NRW 2001–2025 zeigt für kurze Dauerstufen noch keinen statistisch signifikanten Trend — die Projektionen erwarten intensivere Extreme, die Messreihe belegt es noch nicht.
Schäden durch Starkregen und Überschwemmung deckt die Wohngebäudeversicherung nur mit zusätzlichem Elementarschadenbaustein; die Versicherer zonieren über ZÜRS Geo (GDV). Für Objekte in Hanglage und in den Tallagen von Bigge und Lenne ist das ein Prüfpunkt beim Kauf. Und: Schlagregen, der durch defekte Fugen an der Wetterseite eindringt, ist in aller Regel überhaupt nicht versichert — das ist ein Instandhaltungs-, kein Versicherungsfall.
Das Rheinische Schiefergebirge zählt zu den Regionen mit erhöhter Radonbildung im Boden. Dennoch ist in Nordrhein-Westfalen keine Gemeinde als Radonvorsorgegebiet ausgewiesen, weil der Referenzwert von 300 Bq/m³ nicht in der erforderlichen Zahl von Gebäuden überschritten wird (Landesregierung NRW, radon.nrw.de). Wer es für sein Haus wissen will, muss messen — die Verbraucherzentrale NRW nennt Anlaufstellen.
9Checklisten für Käufer und Verkäufer
Für Käufer: die Wetterseite lesen
- Wetterseite am Objekt bestimmen (Südwest/West, Hanglage, Tal-Leiteffekt) und getrennt von der Nordseite beurteilen.
- Fugen und Anschlüsse prüfen: Fenster, Rollladenkästen, Brüstungen, Sockel (15 cm über Gelände?).
- Risse, Abplatzungen, Salzausblühungen, verwittertes Holz dokumentieren — mit Fotos.
- Frische Farbe oder neue Verkleidung an nur einer Seite? Nachfragen, schriftlich.
- Graue Plattenfassade, Baubeginn vor 1993: Asbest vermuten, Analyse einholen, § 5a-Unterlagen erfragen.
- Innenseite der Wetterseitenwand kontrollieren: Stockflecken, Tapetenablösung, Geruch, Feuchtemessung.
- Kostenangebot für Sanierung vor der Preisverhandlung einholen; Elementarschadenzone prüfen.
Für Verkäufer und Eigentümer
- Fassade vor und nach dem Winter auf Risse und Fugen prüfen; Dachrinnen und Fallrohre frei halten.
- Bekannte Feuchteschäden und Asbest ungefragt offenlegen — dokumentiert (§ 444 BGB, BGH V ZR 30/08).
- Eternit-Fassade niemals überbauen, hochdruckreinigen oder streichen lassen (§ 11 Abs. 3 GefStoffV).
- Bau- und Nutzungsgeschichte, Baujahr und frühere Sanierungen zusammenstellen — Pflichtunterlagen für jeden Handwerkerauftrag (§ 5a GefStoffV) und Verkaufsargument.
- Sanierungsangebot vorlegen statt Abschlag schätzen lassen — belegte Schadensbeseitigungskosten sind der Maßstab nach ImmoWertA.
- Intakte Schieferbekleidung, Dachüberstand und funktionierende Details aktiv als Werterhalt herausstellen.
Die Wetterseite ist im Sauerland kein Detail, sondern ein Prüfstein. Die Region liegt mit rund 1.100 mm Jahresniederschlag und Mittelgebirgslage in der höchsten Schlagregenbeanspruchung — das ist Norm, nicht Meinung. Wer die Südwest- und Westseite eines Hauses lesen kann, erkennt Substanzrisiken vor dem Kauf und Werterhalt vor dem Verkauf. Und wer eine graue Plattenfassade sieht, stellt zuerst eine Frage: Schiefer oder Faserzement, Baubeginn vor oder nach 1993? Die Antwort entscheidet über Rechtspflichten, Sanierungskosten und den Preis.
Wir prüfen Substanz, Fassade und Unterlagen vor Ort — und sagen Ihnen, was Ihr Haus in Olpe, Siegen und dem Sauerland heute wert ist und was sich vor dem Verkauf lohnt.
Express-Einschätzung anfragen →- Deutscher Wetterdienst, Wetter- und Klimalexikon, Stichwort „Wetterseite" — dwd.de, Abruf 19.09.2026
- Deutscher Wetterdienst, Climate Data Center, Vieljährige Mittelwerte Niederschlag 1991–2020 und 1961–1990 (Stationen Meinerzhagen, Herscheid, Kahler Asten, Wenden-Dörnscheid, Winterberg-Altastenberg, Kirchhundem-Kohlhagen, Siegen, Attendorn, Lennestadt-Bilstein, Schmallenberg-Fleckenberg, Olpe, Drolshagen-Bleche) — opendata.dwd.de
- LANUK NRW, Klimaatlas NRW: Durchschnittliche Jahresniederschlagssumme; Starkregenereignisse (Monitoring 2001–2025); Methodik-Papier „Wind" (Hauptwindrichtung, Leiteffekte) — klimaatlas.nrw.de
- LANUV NRW, Factsheet „Daten und Fakten zum Klimawandel – Sauer- und Siegerland", November 2021 — PDF
- DIN 4108-3:2018-10 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz", Abschnitte 6.2, 6.3, 6.4.2, Tabellen 6–8 (aktuelle Ausgabe 2024-03)
- DIN 18533 „Abdichtung von erdberührten Bauteilen", Wassereinwirkungsklasse W4-E (Sockel); DIN 18516-1 (hinterlüftete Außenwandbekleidungen)
- Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e. V. (VDPM), Merkblatt „Mikrobiologischer Bewuchs auf Fassaden – Algen und Pilze", 11/2020 — PDF
- Fraunhofer-Institut für Bauphysik, IBP-Mitteilung 382 „Algen auf Wärmedämm-Verbundsystemen" (2001); H. M. Künzel, „Einfluss der Feuchte auf die Wärmedämmwirkung" — ibp.fraunhofer.de
- Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) § 8 Abs. 3; BMWSB, Muster-Anwendungshinweise ImmoWertA, Nr. 8.(3).3, 2023 — gesetze-im-internet.de
- BGH, Urteil vom 27.03.2009, V ZR 30/08 (Asbestzementplatten als offenbarungspflichtiger Mangel) — Pressemitteilung Nr. 66/2009; BGH, Urteil vom 16.03.2012, V ZR 18/11 (Feuchtigkeitsflecken, Arglist); § 444 BGB
- Umweltbundesamt, „Asbest" (Verbot seit 31.10.1993, fest gebundene Produkte) — umweltbundesamt.de
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), §§ 5a, 6 Abs. 2b–2c, 11, 11a, 22, Fassung seit 05.12.2024 — gesetze-im-internet.de; BG BAU, BauPortal 1/2025, „Novellierung Gefahrstoffverordnung – Umgang mit Asbest"
- BAuA, TRGS 519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten", Fassung 28.02.2025 — baua.de; Bayerisches Landesamt für Umwelt, Abfallratgeber „Asbesthaltige Abfälle" (Abfallschlüssel, Verpackung, Deponieklasse)
- Entscheidung 96/603/EG der Europäischen Kommission (Materialien der Brandverhaltensklasse A1 ohne Prüfung: Naturstein- und Schieferprodukte) — eur-lex.europa.eu; Rathscheck Schiefer, Anwendungstechnik für Dach und Fassade (Lebensdauer)
- Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Westfalen Regional, R. Köhne, „Der Schieferbergbau im südwestfälischen Bergland", 2012 — westfalen-regional.de
- dena / Gebäudeforum klimaneutral, „Vorgehängte hinterlüftete Fassade", Stand 08/2024 — gebaeudeforum.de; WTA-Merkblatt 3-17 „Hydrophobierende Imprägnierung von mineralischen Baustoffen"
- GDV, „ZÜRS Geo – Zonierungssystem für Überschwemmungsrisiko und Einschätzung von Umweltrisiken" — gdv.de
- Zentrale Radonstelle NRW, „Radon-Vorkommen in NRW"; Landesregierung NRW, „Keine Ausweisung von Radonvorsorgegebieten in Nordrhein-Westfalen" — radon.nrw.de